Fachgebundene genetische Beratung: Auffrischungskurs für die Wissenskontrolle gemäß § 7 Abs. 3 und § 23 Abs. 2 Nr. 2 GenDG
§ 7 Abs. 3 und § 23 Abs. 2 Nr. 2a des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) ist am 01. Februar 2012 in Kraft getreten. Ärztinnen und Ärzte müssen sich seit diesem Zeitpunkt für die Durchführung einer fachgebundenen genetischen Beratung qualifizieren.
Die Nordrheinische Akademie bietet einen Auffrischungskurs (8 UE) zur Vorbereitung auf die Online-Wissensprüfung an, mit deren Bestehen die Qualifikation zur Durchführung der fachgebundenen genetischen Beratung erworben werden kann.
Gerne bereiten wir Sie im Rahmen des Auffrischungskurses auf die Online-Wissensprüfung bei der Ärztekammer Nordrhein vor. Sie haben allerdings auch die Möglichkeit zur direkten Teilnahme an der Wissenskontrolle.
Diese können Sie auf unserer eLearning-Plattform ILIAS abschließen, wenn Sie zu einem der nachfolgend aufgeführten Facharztgruppen gehören und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach der Facharztanerkennung absolviert haben:
- Allgemeinmedizin
- Anatomie
- Arbeitsmedizin
- Biochemie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- HNO
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Innere Medizin
- Kinder- und Jugendmedizin
- Pharmakologie
- Laboratoriumsmedizin
- Neurologie
- Pathologie
- Rechtsmedizin
- Urologie in Kombination mit der Zusatzweiterbildung Andrologie
Beachten Sie bitte: Es gibt zwei unterschiedliche Wissensprüfungen. Neben der fachgebundenen genetischen Beratung (20 Fragen) gibt es noch eine eingeschränkte Qualifikation nur für die vorgeburtliche Risikoabklärung (10 Fragen).
Hier gelangen Sie direkt zur Registrierung für die Wissensprüfung.
Prüfumfang der Wissenskontrolle
- Die Wissenskontrolle zur gebietsbezogenen genetischen Beratung erfolgt mit Hilfe eines Fragebogens mit 20 Fragen, wovon mindestens 5 Fragen fachgebunden sind. Die Zusammenstellung der Fragen unterliegt dem Zufallsprinzip und erfolgt automatisch.
- Zum Erwerb der eingeschränkten speziellen Qualifikation nur für die fachgebundene genetische Beratung im Kontext der vorgeburtlichen Risikoabklärung umfasst der Fragebogen 10 Fragen.
- Mindestens 60 Prozent der Fragen müssen korrekt beantwortet werden, um den Nachweis der Qualifikation zu erhalten.
- Eine Unterbrechung der Prüfung – zum Beispiel durch Abbruch des Programms – gilt als Nichtbestehen. Die Prüfung muss in 40 Minuten bei 20 Fragen beziehungsweise 20 Minuten bei 10 Fragen beendet sein, ansonsten gilt sie ebenfalls als nicht bestanden.
Hinweis: Ärztinnen und Ärzte, die weniger als fünf Jahre fachärztlich tätig sind, können sich über eine 72-stündige Fortbildungsmaßnahme qualifizieren. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir diesen Kurs nicht anbieten.