Auf einen Blick
Der Vorstand der Nordrheinischen Akademie
Der Vorstand der Akademie besteht aus
- der Präsidentin oder dem Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein als Vorsitzender oder Vorsitzendem,
- der oder dem Ersten Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein als stellvertretender oder stellvertretendem Vorsitzenden,
- der oder dem Vorsitzenden des Fortbildungsausschusses,
- einer oder einem von der Kammerversammlung gewählten in der stationären Versorgung tätigen Ärztin oder Arzt,
- zwei von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein bestimmten Ärztinnen oder Ärzte mit Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung,
- einer oder einem von der Kammerversammlung gewählten Ärztin oder Arzt in Weiterbildung zum Erwerb der ersten Facharztqualifikation,
- einem weiteren Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein, das von diesem bestimmt wird.
Die Präsidentin oder der Präsident der Ärztekammer Nordrhein wird im Falle der Verhinderung durch die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten vertreten. Die Vorstandsvorsitzende oder der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein wird im Falle der Verhinderung durch die stellvertretende Vorstandsvorsitzende oder den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden vertreten.
Der Akademievorstand führt die Geschäfte der Akademie. Er entscheidet insbesondere über
- die Geschäftsordnung,
- die Vorlage des Teilhaushaltes an den Finanzausschuss und an die Kammerversammlung,
- das Jahresprogramm,
- die Durchführung von Fortbildungskongressen und Fortbildungstagungen, die über Seminare und Kurse hinausgehen,
- die Einführung neuer Fortbildungsmethoden
Die Amtsperiode beträgt 5 Jahre und folgt den Wahlen zur Kammerversammlung.
Der Akademievorstand tagt mindestens zweimal jährlich.
Der Akademievorstand berichtet zweimal jährlich dem Vorstand der Ärztekammer Nordrhein und mindestens einmal jährlich der Kammerversammlung über die Arbeit der Akademie..
Statut der Ärztlichen Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein, § 3 Vorstand