Auf einen Blick
Der Fortbildungsausschuss
Dem Fortbildungsausschuss gehören an
- die oder der Vorsitzende und die oder der stellvertretende Vorsitzende des Fortbildungsausschusses, die vom Vorstand der Ärztekammer Nordrhein berufen werden,
- ein weiteres von der Kassenärztlichen Vereinigung zu bestimmendes Mitglied,
- sechs weitere Mitglieder, die vom Vorstand der Ärztekammer Nordrhein im Einvernehmen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein berufen werden.
Die Mitglieder des Fortbildungsausschusses werden aufgrund fachlicher Qualifikation und besonderer Erfahrungen im Fortbildungswesen berufen. Dabei sind insbesondere wissenschaftliche und medizindidaktische Qualifikationen sowie Erfahrungen mit digitalen Lernformaten und im Organisationsmanagement zu berücksichtigen.
Die Amtsperiode des Fortbildungsausschusses entspricht der Amtsperiode des Akademievorstandes. Der Fortbildungsausschuss tagt mindestens viermal jährlich. Der Fortbildungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Mit Zustimmung des Akademievorstandes unterstützen vom Fortbildungsausschuss geladene Experten den Fortbildungsausschuss.
Der Fortbildungsausschuss ist ein Fachausschuss, der die Aufgaben der Akademie durchführt, soweit diese nicht dem Akademievorstand obliegen.
Der Fortbildungsausschuss soll zur Beratung von Schwerpunktthemen und Fragen der Fortbildungsmethodik mindestens zweimal jährlich die Fortbildungsbeauftragten der Kreisstellen der Ärztekammer Nordrhein und auf Antrag die Fortbildungsbeauftragten von wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Berufsverbänden und anderen im Kammerbereich Fortbildung durchführenden Organisationen einladen.