Refresher-Seminar Flugmedizin
Ziele
Wer als flugmedizinische Sachverständige / flugmedizinischer Sachverständiger (AME) tätig werden möchte, muss für die erstmalige Anerkennung als flugmedizinische Sachverständige / flugmedizinischer Sachverständiger (AME) der Klasse 2 die Voraussetzungen nach ATCO.MED.C 015 der Verordnung (EU) 2015/340 erfüllen. Dazu gehört auch der Nachweis eines erfolgreich absolvierten Grundlehrgangs in Flugmedizin.
Für die Anerkennung als flugmedizinische Sachverständige / flugmedizinischer Sachverständiger der Klasse 1 ist zusätzlich ein erfolgreich absolvierter Aufbaulehrgang in Flugmedizin sowie eine Hospitation in einem flugmedizinischen Zentrum (AeMC) gem. MED.D.015 d) nachzuweisen. Grund- und Aufbaulehrgänge in Flugmedizin müssen grundsätzlich über eine Anerkennung gem. MED.D.020 verfügen, wenn diese für die Anerkennung als flugmedizinische Sachverständige / flugmedizinischer Sachverständiger Berücksichtigung finden sollen.
Soll eine bestehende Anerkennung als flugmedizinische Sachverständige / flugmedizinischer Sachverständiger (AME) verlängert werden (diese ist in der Regel für eine Dauer von 3 Jahren befristet), ist die Teilnahme an vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten flugmedizinischen Fortbildungslehrgängen im Umfang von mindestens 20 Unterrichtsstunden seit der letzten Anerkennung oder Verlängerung nachzuweisen.
Dieses Refresherseminar kann als Nachweis der erforderlichen Fortbildung dienen.
Inhalt
Alle für die Flugmedizin relevanten Themen. Das Programm wechselt jährlich.
Format
Präsenzfortbildung
Zielgruppe
Ärztinnen und Ärzte
Hinweis
Der Kurs kann für alle drei Tage im Block gebucht werden. Eine Buchung einzelner Tage ist ebenfalls möglich. Bitte sehen Sie sich die entsprechenden separat eingestellten Angebote an.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten!