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Fachgebundene genetische Beratung: Auffrischungskurs für die Wissenskontrolle gemäß § 7 Abs. 3 und § 23 Abs. 2 Nr. 2 GenDG

Ziele
§ 7 Abs. 3 und § 23 Abs. 2 Nr. 2a des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) ist am 01. Februar 2012 in Kraft getreten. Ärztinnen und Ärzte müssen sich seit diesem Zeitpunkt für die Durchführung einer fachgebundenen genetischen Beratung qualifizieren.

Die Nordrheinische Akademie bietet einen Auffrischungskurs (8 UE) zur Vorbereitung auf die Online-Wissensprüfung an, mit deren Bestehen die Qualifikation zur Durchführung der fachgebundenen genetischen Beratung erworben werden kann.

Gerne bereiten wir Sie im Rahmen des Auffrischungskurses auf die Online-Wissensprüfung bei der Ärztekammer Nordrhein vor. Sie haben allerdings auch die Möglichkeit zur direkten Teilnahme an der Wissenskontrolle.

Zielgruppe
Nachfolgend genannte Facharztgruppen mit Patientenbezug können die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung
gemäß der Richtlinie der Gendiagnostikkommission (GEKO) über die Anforderung an die Qualifikation zur und die Inhalte der genetischen Beratung gemäß § 7 Abs. 3 GenDG i. V. m. § 27 Abs. 4 GenDG erwerben.

  • Allgemeinmedizin
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Facharztbezeichnungen des Gebietes Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Facharztbezeichnungen des Gebietes Innere Medizin
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Laboratoriumsmedizin
  • Neurologie/Nervenheilkunde
  • Urologie in Kombination mit Andrologie

Ärztinnen und Ärzte, die sich über die Teilnahme an der Online-Wissensprüfung qualifizieren wollen, müssen bei Teilnahme eine mindestens fünf Jahre vollumfänglich fachärztliche Tätigkeit nachweisen können (Teilzeittätigkeiten werden anteilig von der zuständigen Ärztekammer anerkannt).

Ärztinnen und Ärzte, die weniger als fünf Jahre fachärztlich tätig sind, können sich über eine 72-stündige Fortbildungsmaßnahme qualifizieren. 
Bitte berücksichtigen Sie, dass wir diesen Kurs nicht anbieten.

 

 

Termine