Fit für den Notfalldienst
Der ärztliche Notfalldienst stellt Ärztinnen und Ärzte immer wieder vor besondere Herausforderungen, vor allem wenn es sich um die dringliche Versorgung „fachfremder“ Krankheitsbilder handelt.
Mit diesem Kurs richtet sich die Ärztliche Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein an alle niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, die über wenig Erfahrung im Notfalldienst verfügen bzw. ihre Kenntnisse in diesem Bereich auffrischen wollen.
- Modul 1 – Organisation des Sitz- und Fahrdienstes von der Planung bis zur Nachbereitung Teil I
- Modul 2 – Organisation des Sitz- und Fahrdienstes von der Planung bis zur Nachbereitung Teil II und häufige Beratungsanlässe im Sitz- oder im Fahrdienst
- Modul 3 – Symptomorientierte Beratungsanlässe: Kopf und Thorax
- Modul 4 – Symptomorientierte Beratungsanlässe: Abdomen und Extremitäten
Eine Ergänzung zum Grundkurs „Fit für den Notfalldienst“ bilden die Kurse:
- Ärztliche Leichenschau
- Notfallmanagement in der Praxis für Ärztinnen und Ärzte
Verpflichtung zum ärztlichen Notdienst
Der gemäß § 1 Abs. 9 der Gemeinsamen Notdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Ärztekammer Nordrhein in der Fassung vom 26. September 2015 / 21. November 2015 - in Kraft getreten am 11.6.2016, geforderten Verpflichtung, sich für die Wahrnehmung des ärztlichen Notdienstes kontinuierlich fortzubilden, wird mit der Teilnahme an diesem Kurs entsprochen.
Aufnahme ins Vertreterverzeichnis
Der Kurs „Fit für den Notfalldienst“ ist von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Ärztekammer Nordrhein in Kombination mit dem Kurs „Ärztliche Leichenschau“ als Fortbildung im Sinne des § 7 Abs. 3 der Gemeinsamen Notdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Ärztekammer Nordrhein für die Aufnahme ins Vertreterverzeichnis der Kreisstellen für Notdienst anerkannt.