Telemedizin und Telematik für MFA
Refresher EVA/NäPa gem. Delegationsvereinbarung § 7 (5)
Die entlastende Versorgungsassistenz oder auch nicht-ärztliche Praxisassistenz genannt, die arztunterstützende Tätigkeiten in der Vertragsarztpraxis nach § 1a Ziffer 18 BMV-Ä erbringt und/oder gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB V im Auftrag der Ärztin/ des Arztes angeordnete Hilfeleistungen in derer/ dessen Abwesenheit in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen erbringt, muss in der Arztpraxis mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mindestens 20 Stunden angestellt sein und die Qualifikationsvoraussetzungen nach § 7 der Delegationsvereinbarung erfüllen.
Alle drei Jahre ist eine Fortbildung von mindestens 16 Stunden, davon mindestens je 8 Stunden Notfallmanagement, inklusive Übungen am Phantom und mindestens je 8 Stunden Telemedizin
und Telematik zu besuchen.
Ziele
Ziel des Kurses ist die Auffrischung der Kenntnisse in der Telemedizin/Telematik.
Inhalte
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Gesundheitsbezogene Apps
- Einsatzgebiete in der Telemedizin
- Praxisbeispiele
- Praktischer Teil
Abschluss/Lernerfolgskontrolle
Nach Abschluss des Kurses und bestandener Lernerfolgskontrolle erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
Zielgruppe
Der Kurs richtet sich in erster Linie an vollständig ausgebildete Entlastende Versorgungsassistentinnen -/assistenten (EVA), bzw. Nichtärztliche Praxisassistentinnen-/assistenten (NäPa), die alle drei Jahre Ihre Kenntnisse auffrischen müssen.
Die Teilnahme weiterer Medizinischer Fachangestellte und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe ist ebenfalls möglich.
Ansprechpartner bei der KVNO zum Thema EVA-Anerkennung:
- Frau Sybertz 0221/7763 6502 naepa@kvno.de
- Frau Rößner 0221/7763 6563 naepa@kvno.de
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.