Auf einen Blick
Notfallmedizin
NANo
Unter der Bezeichnung NANo (Notfall Arzt Nordrhein) werden alle notfallmedizinischen Fortbildungen zusammengefasst. Die Akademie will damit ihre Präsenz, ihre hohe Kompetenz und vor allem ihre Erfahrung im Bereich der Notfallfortbildungen hervorheben. Exzellente und in der Notfallmedizin langjährig erfahrene Wissenschaftlich Leitende und Referierende stehen der Akademie seit vielen Jahren für die inhaltliche Ausgestaltung und Durchführung der Fortbildungen zur Verfügung.
In der am 01.04.2016 in Kraft getretenen Fassung legt das Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) in § 5 Abs. 4 fest, dass Notärztinnen und Notärzte der Pflicht unterliegen, sich regelmäßig speziell notfallmedizinisch fortzubilden. Die Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst (ÄLR) müssen sicherstellen, dass im öffentlichen Rettungsdienst die Notärztinnen und Notärzte in einem zweijährigen Zeitraum mindestens 20 Fortbildungspunkte in entsprechend anerkannten notärztlichen Fortbildungen erwerben.